Für eine logopädische Therapie brauchen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Ärzte die eine solche Heilmittelverordnung ausstellen sind:
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Zahnärzte oder Kieferorthopäden
- Neurologen
- Phoniater
Mit dieser Verordnung können Sie entweder telefonisch oder direkt bei uns in der Praxis einen Termin vereinbaren.
Die Kosten für eine logopädische Therapie übernehmen die Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für die Verordnung einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10 €.
Bei Privatversicherten wird zwischen dem Patienten und der Praxis ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.
Sie können jedoch auch gerne privat zu uns kommen, zum Beispiel für eine Stimmtherapie oder Sprecherziehung, eine Lese-Rechtsschreib-Therapie oder eine Dyskalkulie-Therapie.
Wir haben Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung für Sie geöffnet.